Aktuell gibt es vereinzelt, je nach Art des Reisemobilausbaus (variiert von Aufbauhersteller zu Aufbauhersteller und auch der Aufbauart - Kastenwagen, Teil- und Vollintegriertes Reisemobil) sporadische Probleme mit der Erkennung der Raddruckkontrollsensoren im Rad.
Dies zeigt sich mit der Meldung: Raddruckkontrolle nicht verfügbar als Lauftext im Kombiinstrument.
Das Problem befindet sich in der Lösungsbearbeitung, da hier Einbauten des Reisemobils und Funkstrecken des Fahrzeuges sich häufig elektronisch
stören und somit zeitweise blockieren, welches die Fehlanzeige auslöst.
Einzeln betrachtet funktioniert allerdings beides für sich sehr gut, in Kombination oftmals nur sporadisch. Eine bestmögliche Kompromisslösung zwischen Basisfahrzeug und Reisemobilausbau ist hier anzustreben
Wir können Ihnen einen (meist) gut passenden Lösungsansatz anbieten.
Es gibt eine Sensibilisierung der aufgespielten Kontrollsoftware, welche guten Erfolg mit sich bringt.
Es gibt die Möglichkeit die Antenne aus der Störstrecke zu bewegen, welche guten Erfolg mit sich bringt.
Häufig ist damit eine Funktionalitätsverbesserung von mehr als 90% erzielbar.
(Reststörungen von 10% sind bei einem funkgestützten System im Rahmen der Toleranz)
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.
Ab der Motorengeneration Euro6 ist der Ölwechsel teilweise entkoppelt vom restlichen Wartungsdienst, d.h.:
Manche Fahrzeuge benötigen den Ölservice vor der eigentlichen Wartungsfälligkeit.
(Sichtbar am Lauftext im Kombiinstrument: Bitte jetzt Öl wechslen lassen und kurzes Blinken der roten Ölkanne)
Generell empfiehlt sich bei der 2 jährigen Wartung den Ölservice ebenfalls alls 2 Jahre miterledigen zu lassen, sollte die Warnmeldung noch nicht erschienen sein.
Für Fälle wo die Ölwechselanforderung vor der Wartung eintritt entkoppeln sich diese zwei notwendigen Termine.
Der Ölwechsel ist dann gleich / zeitnah (ca. 3000km Toleranz) durchzuführen und die restliche Wartung (ohne den Ölwechsel, da vorerledigt) dann zu Ihrer Fälligkeit.
Zur Erklärung:
Das Motorenöl ist ab Abgasnorm Euro6 erhöhtem Verschleiß ausgesetzt (es wird viel mehr Wasser und Kraftstoffrückstände beim Verbrennungsprozess des Motors in das Öl eingelagert als bei früheren Motorengenerationen), daher ist es unter ungünstigen Umständen vor dem Ablauf des Wartungsintervalls zu tauschen.
Zum Zeitpunkt des fabrikneuen Wagens ist der Ölverschleiß am höchsten, da der Wagen dort zum Einen noch nicht eingefahren ist und zum Anderen noch die erhöhte Kaltstartbelastung des Reisemobilausbauprozesses mit häufigen Motorstarts, sehr kurzen Fahrstrecken (von Ausbaustation zu Ausbaustation und beim Händler am Gelände herum) u. häufigem Abstellen im kalten Zustand in sich trägt. Dies kommt im Laufe des Fahrzeuglebens so nicht mehr vor und deshalb gleichen sich die Termine immer weiter an und es wird empfohlen beides irgendwann zusammenzulegen.
Das heißt zusammengefasst. Der Ölwechsel kann zwischen wenigen tausend gefahrenen Kilomtern bis ca. 25.000km sich jederzeit zur Fälligkeit melden, abhängig vom Ausbauprozess, den Rangierfahrten im neuen Zustand, Ihrer Fahrweise.
Keine Angst. Vom erstmaligen Aufleuchten haben Sie ca. 2000-3000km Toleranzfahrleistung.
Im laufenden Betrieb stellen sich aus Erfahrungswerten vieler Reisemoblisten somit Ölwechselintervalle (unverbindlich, da jedes einzeln gemessen und ermittelt) von ca.
10.000km bis ca. 25.000km ein.
Dies ist abhängig von Ihrer Fahrweise, der Standzeit zwischen den Fahrten, der Art und Windschnittigkeit, sowie Gewicht des Aufbaus und vielen weiteren Faktoren.
Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne an
Ihr modernes Basisfahrzeug ist ab der Motorengeneration Euro 6 mit einem Stop- u. Start System ausgestatten.
Dieses schaltet den Motor bei PASSENDEN Rahmenbedingugen z.b. beim Ampelstopp aus und bei Fahrtfortsetzung wieder an.
Dieses Stop u. Start System ist fester Bestandteil der Abgaseinstufung Ihres Basisfahrzeuges von der Typzulassung her, von daher gelten sehr strenge Richtlinien vom Gesetzgeber für dieses System, z.b. das nachträgliche Änderungen u. Anpassungen am Grundsystem vom Ansatz nicht vorgesehen sind.
Für das Basisfahrzeug (nicht die Kombination Basisfahrzeug u. Reisemobilausbau) hat das System seine Typzulassung erhalten.
Im Fahrzeugbetrieb ist bei fehlerfreier Anlage eine der Hauptentscheidungsgrößen zur Aktivierung des Systems und somit Stoppen des Verbrennungsmotors der Ladezustand der Starterbatterie. Nur bei einem sehr hohen Ladezustand wird das System aktiviert.
Bei reinen Basisfahrzeugen, wie PKWs, Transportern, etc. ohne Wohnmobilausbau ist das sehr zuverlässig, da das Bordlademanagement nicht mit zusätzlichen Verbrauchern kalkulieren muss (welche zudem nicht Teil der Programmierung sind)
Leider gibt es bei einem ausgebauten Reisemobil manche Gegebenheiten und Umstände, wo die Starterbatterie diesen nötigen sehr hohen Ladezustand nicht erreicht. Dies ist kein Mangel, sondern eine Gegebenheit die aus der Nutzung als
Reisemobil mit einhergeht, ein Kompromiss zwischen Basisfahrzeugtechnologie und Aufbauherstellertechnologie.
Häufig ist das Aufnehmen von Strom durch die Wohnraumbatterien bei Fahrt als ursächlich dafür diagnostiziert, dass der nötige hohe Ladezustand der Starterbatterie nicht mehr vollständig erreicht wird. Der Batterie macht dies nichts, auch dem allgemeinen Startverhalten nach nächtlichem Abstellen macht dies nichts.
In solch einem Fall wird sich der Motor an der Ampel nicht mehr automatisch abstellen.
Zur Erklärung: Das Lademanagementsystem des Basisfahrzeuges kalkuliert den hohen Stromverbrauch der (womöglich durch autarkes Camping leer gemachten) Aufbaubatterie bei Fahrt NICHT mit ins Lademanagement ein (trotz externen Ladeboostern), da dies auf Grund der im ersten Absatz genannten gesetzlichen Gegebenheiten nicht vorgesehen ist.
Bei zwei vollen Batterien und kompletten Systemneustart (Stromfreier Vorzustand) wird das Stop u. Start System nach einer nächtlichen Anlernphase funktionieren, nach den ersten Campingfahrten evtl. aber in die Sicherheitsabschaltung zwecks zu geringem Ladezustand springen.
Dies ist kein Mangel, kein Fehler, keine hauptuntersuchungsrelevante Gegebenheit, sondern der Kompromiss zwischen den beiden Bordspannungssystemen.
Bei guten Batterien ist am Fahrzeug dadurch nichts kaputt.
Häufig werden wir nach Urlaubsfahrten mit dem Reisemobil zu Geräuschen beim Bremsen oder an den Bremsen befragt.
Wichtig: Sollten Sie abnormale Geräusche feststellen, bzw. neue Geräusche, die es so früher noch nicht gab ist eine Sicherheitskontrolle empfehlenswert.
Sollte sich bei dieser Kontrolle ausreichend Belagstärke u. Bremsscheibendicke herausstellen ist die Ursache der Geräusche in deren Benutzung und normalem Verschleiß beheimatet, welche wir kurz erklären möchten:
Leichtes Bremsenkratzen, hochfrequetes Klingel, häufig hörbar beim Vorbeifahren von Betonwänden, Leitplanken, oft beim leichten Lenken.
Erklärung: Die Bremsbeläge bedecken die Bremsscheibe nicht vollflächig auf der Bremsfläche. Am äusseren und auch am inneren Ende der Bremsscheibe bleibt ca. 1-2 mm der Bremsscheibe unbebremst. Im Laufe der Benutzung läuft sich der Belag in den bebremsten Teile der Bremsscheibe allmählich ein, der unbebremste Seitenrand verbleibt original in seiner Stärke oder beginnt sogar leicht von Korrosion aufzuquellen. Dies ist eine ganz normale beginnende Verschleißerscheinung, hörbar ab ca. 5000km vom neuen Fahrzeug weg oder vom neuen Bremsentausch weg.
Fährt man nun mit dem Wagen an Betonwänden, Hauswänden, Leitplanken oder ähnlichem entlang hört man etwas stärker den Schall reflektiert. Es entsteht ein Geräusch wenn der Bremsbelag diesen unbebremsten Rand berührt oder daran entlang gleitet/schleift.
Lautes Bremsenquitschen bei mittelstarken Pedaldruck (bei leichten Pedaldrücken und bei sehr starken Bremsvorgängen quitscht es nicht)
Möglicherweise hat die Bremse eine leichte Überhitzungserscheinung erlitten.
Reisemobile sind auf Grund des permanenten Gewichtes des Ausbaus dafür auf langen Passabfahrten oder langen Autobahnabfahrten anfällig (als Beispiel: Strecke Brenner-Innsbruck oder Zirler Berg abwährts)
Falls bei Ihnen solch ein Quitschen auftritt ist dies keien dauerhafte Erscheinung.
Erklärung: Bei Überhitzungen tritt eine temporäre Gefügeveränderung in der Oberfläche der Scheibe auf (blau anlaufen) und auch im Belag (glasig bremsen)
Es ist möglich, dass Sie diese Gefügeveränderungen wieder wegbremsen können, dazu mit sanften Bremsvorgängen mehrere hundert Kilometer Fahrt abwarten
Hinweis:
Sie erhielten auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Begleitschein einen Text mit dem Vorwort "Hinweis".
Damit ist gemeint, dass wir das darauffolgende als Erinnerung zur Beobachtung gesetzt haben, damit es nicht in Vergessenheit gerät. Beim
nächsten Kontrolltermin oder nächstem Fahrzeugeingang wird noch einmal eine Sichtkontrolle durchgeführt um zu ermitteln:
- gleicher Zustand - der Hinweis kann belassen werden bis zum nächsen Mal
- verschlechterter Zustand - der Hinweis ist zum Mangel geworden und sollte nun behandelt werden
Mangel:
Das darunter genannte ist schadhaft. Ein dauerhafter Weiterbetrieb mit dem schadhaften Element führt in Zukunft zu Folgeschäden oder Gefährdungen
der Sicherheit des Fahrzeuges.
Der Weiterbetrieb bis zum folgenden Werkstatt Termin ist aber je nach Art des Mangels möglich
Wir informieren im Einzelfall näher darüber
Dringender Mangel:
Der dort genannte Mangel ist so gravierend, dass er bereits jetzt die Verkehrssicherheit gefährdet. Ein Weiterbetrieb des Fahrzeuges
damit ist absolut nicht empfehlenswert und gefährdet den Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer oder die Umwelt.
Bitte besprechen Sie in so einem Fall sofort mit uns über die Maßnahmen zur Reparatur.
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