Aktuell gibt es vereinzelt, je nach Art des Reisemobilausbaus (variiert von Aufbauhersteller zu Aufbauhersteller und Aufbauart - Kastenwagen, Teil- und Vollintegriertes Reisemobil) sporadische Probleme mit der Erkennung der Raddruckkontrollsensoren im Rad.
Das Problem befindet sich in der Lösungsbearbeitung, da hier Einbauten des Reisemobils und Funkstrecken des Fahrzeuges sich häufig elektronisch
stören und somit zeitweise blockieren, welches die Fehlanzeige auslöst.
Einzeln betrachtet funktioniert allerdings beides für sich sehr gut, in Kombination oftmals nur sporadisch.
Wir können Ihnen aber einen (meist) gut passenden Lösungsansatz anbieten.
Es gibt eine Sensibilisierung der aufgespielten Kontrollsoftware, welche guten Erfolg mit sich bringt.
Es gibt die Möglichkeit die Antenne aus der Störstrecke zu bewegen, welche guten Erfolg mit sich bringt.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.
Ab der Motorengeneration Euro6 ist der Ölwechsel teilweise entkoppelt vom restlichen Wartungsdienst, d.h.:
manche Fahrzeuge benötigen den Ölservice vor der eigentlichen Wartungsfälligkeit.
Generell empfiehlt sich allerdings bei der 2 jährigen Wartung den Ölservice miterledigen zu lassen, da bei zunehmendem Wagenalter sich die Intervalle
nach dem "Einlaufen u. Einfahren" aneinander angleichen.
Zur Erklärung:
Das Motorenöl ist ab Euro6 erhöhtem Verschleiß ausgesetzt (es wird viel mehr Wasser und Kraftstoffrückstände eingelagert als bei früheren Motorengenerationen), daher ist es unter ungünstigen Umständen vor dem Ablauf des Wartungsintervalls zu tauschen.
Zum Zeitpunkt des fabrikneuen Wagens ist der Ölverschleiß am höchsten, da der Wagen dort zum einen noch nicht eingefahren ist und zum anderen noch die erhöhte Kaltstartbelastung des Reisemobilausbauprozesses mit häufigen Starts u. Abstellen trägt. Dies kommt im Laufe des Fahrzeuglebens ja nicht mehr vor und deshalb gleichen sich die Termine immer weiter an und es wird empfohlen beides zusammenzulegen.
Das heißt zusammengefasst. Der Ölwechsel kann zwischen wenigen tausend gefahrenen Kilomtern bis ca. 25.000km sich jederzeit zur Fälligkeit melden.
Keine Angst. Vom erstmaligen Aufleuchten haben Sie ca. 2000-3000km Toleranzfahrleistung.
Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne an
Hinweis:
Sie erhielten auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Begleitschein einen Text mit dem Vorwort "Hinweis".
Damit ist gemeint, dass wir das darauffolgende als Erinnerung zur Beobachtung gesetzt haben, damit es nicht in Vergessenheit gerät. Beim
nächsten Kontrolltermin oder nächstem Fahrzeugeingang wird noch einmal eine Sichtkontrolle durchgeführt um zu ermitteln:
- gleicher Zustand - der Hinweis kann belassen werden bis zum nächsen Mal
- verschlechterter Zustand - der Hinweis ist zum Mangel geworden und sollte nun behandelt werden
Mangel:
Das darunter genannte ist schadhaft. Ein dauerhafter Weiterbetrieb mit dem schadhaften Element führt in Zukunft zu Folgeschäden oder Gefährdungen
der Sicherheit des Fahrzeuges.
Der Weiterbetrieb bis zum folgenden Werkstatt Termin ist aber je nach Art des Mangels möglich
Wir informieren im Einzelfall näher darüber
Dringender Mangel:
Der dort genannte Mangel ist so gravierend, dass er bereits jetzt die Verkehrssicherheit gefährdet. Ein Weiterbetrieb des Fahrzeuges
damit ist absolut nicht empfehlenswert und gefährdet den Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer oder die Umwelt.
Bitte besprechen Sie in so einem Fall sofort mit uns über die Maßnahmen zur Reparatur.
Hier finden Sie stets aktuelle Neuigkeiten über uns und unser Angebot.